Fortbildung Erhalt der Sachkunde TRGS 519
27.02.2026
Übersicht über wichtige Daten zum Seminar
- Referent(en)
- Herr Axel Wagner
- Ort
- Dachdecker - Zentrum Hessen Waldhäuser Weg 19 35781 Weilburg T: 06471-379365 F: 06471-379330 info@hessendach.de www.hessendach.de
- Dauer
- 1 x Tag
- Verfügbarkeit/Kapazität
- Noch genügend freie Plätze
- Teilnehmerkreis
- Sachkundige nach Abschnitt 2.7 der TRGS 519 Achtung: Die Teilnehmer haben den Nachweis über die bestehende Sachkunde durch Vorlage des entsprechenden Zertifikates zu führen.
- Anbieter
- Landesinnungsverband Hessen
- Kategorie
- Technik
- Kosten
- € 210,- für unsere Mitglieder € 315,- für Nicht- BBW Mitglieder
- Unterbringung
- Auf Anfrage helfen wir Ihnen gerne weiter
Nach aktueller TRGS 519 (Januar 2014) gelten Sachkundenachweise nur noch für den Zeitraum von sechs Jahren. Gleichzeitig haben Sachkundenachweise, die vor dem 01. Juli 2010 erworben wurden, zum 01. Juli 2016 ihre Gültigkeit verloren.
Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.
Somit ist es erforderlich, dass seit Sommer 2016 alle bislang Sachkundigen, deren Sachkundenachweis längstens 6 Jahre zurückliegt für die Aufrechterhaltung der Sachkunde grundsätzlich an einem Auffrischungskurs teilnehmen.
Dieser Lehrgang richtet sich somit an TRGS Sachkundige, die Ihre Sachkunde in den Jahren 2011 ff. erworben haben – hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass das Prüfungsdatum nicht länger als 6 Jahre vor dem zu besuchenden Auffrischungslehrgang liegt, da in diesem Fall die Sachkunde bereits erloschen ist und ein Volllehrgang mit Prüfung notwendig ist.
08:45 – 16:45 Uhr
Asbest – Verwendung und Eigenschaften
Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk
Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
Technische und organisatorische Maßnahmen
Persönliche Schutzausrüstung
Zusammenfassung/Abschlussdiskussion
Anhänge

