Grundlehrgang zum Erwerb der Sachkunde für Asbestarbeiten nach TRGS 519 Anlage 4 C; 2026 36
01.12.2026 – 02.12.2026
Übersicht über wichtige Daten zum Seminar
- Referent(en)
- Jörg Rößler, Dachdeckermeister, technischer Berater LIV
- Ort
- Kompetenzzentrum Dachtechnik Waldkirchen e. V. Freyunger Str. 8 94065 Waldkirchen
- Verfügbarkeit/Kapazität
- Noch genügend freie Plätze
- Teilnehmerkreis
- Sachkundige im Umgang mit Asbestzement nach TRGS 519 Anlage 4 A bzw. 4 C
- Max. Teilnehmer
- 20
- Anbieter
- Landesinnungsverband Bayern
- Kategorie
- Technik
- Kosten
- Mitglied LIV Bayern und zugleich BFW 340,- € Mitglied LIV Bayern 374,- € BFW-Mitglied 408,- € Nichtmitglieder 510,- €
- Unterbringung
- Ist von den Teilnehmenden selbst zu organisieren.
Im behördlich anerkannten Lehrgang nach TRGS 519 Anlage 4C erlangen Sie die Sachkunde zur Sanierung von Asbestzementprodukten, in geringem Umfang schwachgebundenen Asbestprodukten und emissionsarmen Verfahren (DGUV Information 201-012, bisher: BGI 664). Der Kurs umfasst 17 Lehreinheiten und entspricht den Vorgaben der TRGS 519 Anlage 4 A, B und C Integrierter ASI-Lehrgang. Die Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem Lehrgang nach der TRGS 519 2.7 und Anlage 4 und bestandener schriftlicher Prüfung nachgewiesen.
Gemäß Gefahrstoffverordnung hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Asbest eine sachkundige Person als verantwortliche Person in Betrieb zu benennen. Bei Arbeiten mit Asbestzement ist mindestens eine sachkundige Aufsichtsperson erforderlich, die, während dem Umgang mit Asbest-Produkten auf der Baustelle ständig anwesend ist. Auch für Arbeiten mit geringer Asbest-Exposition und nach BT-Verfahren empfehlen wir, dass die aufsichtsführende Person über einen Sachkundenachweis nach Anlage 4 verfügt. Für die Tätigkeit auf der Baustelle ist zusätzlich die medizinische Eignung nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen G 26 und G 1.2 erforderlich.
Zur schriftlichen Prüfung werden nur Personen zugelassen, deren Fehlzeiten nicht mehr als 10 % der Lehrgangsdauer betragen. Voraussetzung zur Prüfung ist, dass der Teilnehmer / die Teilnehmerin die deutsche Sprache lesen und schreiben kann. Für das Bestehen müssen mindestens 75 % der möglichen Punkte erreicht werden. Das KPZ ist als Lehrgangsträger vom Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit anerkannt. Der Lehrgang wird in Zusammenarbeit mit der Regierung von Niederbayern -Gewerbeaufsichtsamt- und der BG BAU durchgeführt. Die Teilnehmenden müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Für den Erhalt des Sachkundezeugnisses muss ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden. Das Sachkundezeugnis verfügt über eine Haltbarkeit von 6 Jahren ab Prüfungsdatum. Vor Ablauf dieser Frist sind die Kenntnisse in einem eintägigen Fortbildungslehrgang ohne Prüfung zu erneuern, so dass wiederum eine neue Haltbarkeit von 6 Jahren beginnt.
Anhänge

